Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tatár László

Dr. Tatár László Rechtsanwalt, Fachjurist für Europarecht

Firmengründung

Wir bieten umfangreiche Dienstleistungen bezüglich Gründung von Wirtschaftsgesellschaften in Ungarn und bezüglich die Aneignung von Beteiligung an solchen Gesellschaften sowie der Modifikation des Gesellschaftsvertrages.

Die Gründungsurkunde (der Gesellschaftsvertrag) und die sonst nötigen Urkunden werden nach Bedarf auch auf den gewünschten Fremdsprachen angefertigt.

Die nötigen Urkunden werden nach Bedarf mit Benutzung des Vertragsmusters des Gesetzes oder durch Anfertigung einer, den Ansprüchen entsprechenden Gründungsurkunde angefertigt.

Bei Anwendung der Vertragsmuster ist es möglich das vereinfachte firmengerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen, in solchen Fällen wird die Firma in der Praxis in 2-4 Arbeitstagen ins Firmenregister eingetragen.

Wir führen das firmengerichtliche Verfahren immer in der kosteneffizienter und schneller elektronischen Form.

Bei Aneignung von Beteiligung an Wirtschaftsgesellschaften bieten wir auch die rechtliche Durchleuchtung der zu kaufenden Firma (due diligence).