Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tatár László

Dr. Tatár László Rechtsanwalt, Fachjurist für Europarecht

Wir stellen uns vor

Unsere Kanzlei bietet ihren Klienten umfangreiche rechtliche Dienstleistungen auf jedem Rechtsgebiet auf ungarischer, deutscher und englischer Sprache.

An unsere Klienten bieten wir die Beratung und Korrespondenz durch die Juristen unserer Kanzlei, beziehungsweise Dolmetschern, die mit unserer Kanzlei in langfristiger Kooperation stehen, auch auf französischer, kroatischer, italienischer, russischer, serbischer und türkischer Sprache. Bei Bedarf können wir auch auf weitere Sprachen für Dolmetscher, bzw. Übersetzer sorgen.

Die von unserer Kanzlei angefertigten Urkunden stellen wir nach Bedarf des Kunden neben, bzw. anstatt der ungarischen Sprache auch auf Deutsch und Englisch fertig. Dabei nehmen wir keine Übersetzer in Anspruch, die Übersetzung, bzw. die Anfertigung der Urkunde auf den Fremdsprachen wird von den Juristen unserer Kanzlei gemacht. Das halten wir aus zwei Gründen für wichtig. Einerseits kann der Kunde so die niveauvollste Dienstleistung erhalten, da so keine solche Fehler auftreten werden, die aus dem Mangel an rechtlichen Kenntnissen des Übersetzers stammen. Andererseits werden so auch die vertraulichen Informationen des Falles nicht außerhalb unserer Kanzlei gelangen, und das ist die einzige sichere Art der Geheimhaltung von vertraulichen Informationen.

In vielen Fällen machen wir die Sachbearbeitung auch auf Fremdsprachen. Dazu kommt es, wenn bei der von uns geleisteten rechtlichen Vertretung in der Sache "ausländische Komponenten" auftreten.

Bei unserer Tätigkeit schenken wir den Vorschriften der Europäischen Union, bzw. des Gemeinschaftsrechts besondere Aufmerksamkeit.

Wir nehmen rechtliche Vertretung auch in solchen Fällen an, wo in einem Verfahren vor einem inländischen Gericht die Beantragung des Vorabentscheidungsverfahrens des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Luxembourg) betreffend der Auslegung des Gemeinschaftsrechts nötig wird. Wir übernehmen weiterhin auch die Anfertigung von Anträgen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Strassbourg) und an den Verfassungsgerichtshof der Republik Ungarn, sowie die Vertretung im Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof.

Wir denken, dass es grundsätzlich ist, dass unsere Mitarbeiter ihre praktische Arbeit mit außerordentlich hohem theoretischem Wissen erledigen, deshalb achten wir auf die wissenschaftliche Arbeit und auf die Selbstbildung.